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24.08.2009

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Krankenhausnachversorgung

Krankenhausnachversorgung umfasst Leistungen, die sich durch einen Krankenhausaufenthalt ergeben. Nach einer Operation oder während der Genesung von einem Unfall oder von Krankheit können Menschen vorübergehend pflegebedürftig werden. Hier entscheidet die Krankenkasse über die Leistungen. Ob eine Nachversorgung stattfinden soll oder muss, entscheidet der Medizinische Dienst. Im Normalfall gibt es die Nachversorgung bis zu einem Monat nach dem Aufenthalt im Krankenhaus. Die Art der Leistung wird dort individuell erstellt und kann auch in den Bereich der Grundpflege fallen

Wir halten für Sie den Kontakt zum Krankenhaus und übernehmen die erforderliche Nachversorgung. 

 
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