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24.08.2009

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Examinierte Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/innen oder Altenpfleger/-innen [mehr]


Urlaubsvertretung

Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen selbst versorgen und pflegen und wenn die Pflegebedürftigkeit schon länger als ein Jahr besteht, können Sie eine Urlaubsvertretung in Anspruch nehmen. Man spricht dann von einer Verhinderungspflege. Dieser Name ergibt sich aus der Situation, dass jeder einmal verhindert sein kann, seine Pflegeaufgaben zu erfüllen, sei es durch einen Krankenhausaufenthalt, durch eine Kur oder durch Urlaub. Ihre Aufgaben übernehmen wir dann und pflegen Ihren Angehörigen. Dies ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die man bis zu vier Wochen im Jahr wahrnehmen kann. Das Besondere ist, dass die Pflegestufe für diese Zeit hochgesetzt wird. Sie bekommen mehr Geld für die Pflege, so dass Sie sich ohne Bedenken einen Pflegedienst leisten und wir uns optimal um Ihren Angehörigen kümmern können. Bei Wunsch rufen wir Sie auch gern zum Beispiel während Ihres Urlaubs an, um Ihnen mitzuteilen, wie es dem Patienten geht, so dass Sie sich keine Sorgen zu machen brauchen.

 
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