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24.08.2009

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Grundpflege

Grundpflege umfasst Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI. Diese Leistungen sind bestimmt durch die Einteilung in eine bestimmte Pflegestufe , die vom Medizienischen Dienst der Krankenkassen vorgenommen wird. Die Leistungen variieren je nach den Bedürfnissen des Patienten und werden von der Pflegekasse bezahlt (Pflegegeld ).

Unter Grundpflege versteht man alle Bereiche, die sich mit Körperpflege, Ernährung und Mobilität beschäftigen.

  • Körperpflege: Hiermit sind alle Tätigkeiten gemeint, die dem allgemeinen Wohl und der Pflege des Körpers dienen, wie etwa das tägliche Waschen, Baden oder Duschen, ebenso wie die Zahnpflege, das Kämmen und Rasieren des Patienten.
  • Ernährung: Wir kümmern uns auch um die Versorgung des Patienten mit Nahrung. Dazu gehört das Zubereiten von Mahlzeiten sowie das mundgerechte Zuschneiden der Nahrung und auch die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
  • Mobilität: Damit der Patienten sich auch allein in seinem Haushalt zurecht finden kann, helfen wir ihm beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, beim Ankleiden und Ausziehen, beim Gehen, Stehen und auch beim Verlassen der Wohnung für etwaige Erledigungen und beim Wiederaufsuchen seiner Wohnung.
 
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