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24.08.2009

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Examinierte Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/innen oder Altenpfleger/-innen [mehr]


Behandlungspflege

Behandlungspflege ist keine Leistung, die von der Pflegekasse übernommen wird, sondern sie bestimmt sich aus dem Sozialgesetzbuch V. Die Leistungen in der Behandlungspflege werden durch den Arzt verordnet und angesetzt und werden somit von den Krankenkassen getragen. 

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Handlungen, wie das Wechseln von Verbänden, das Setzen von Spritzen oder das Verabreichen von Medikamenten, die Blutdruckkontrolle. Alle unsere Schwestern sind examiniert und haben dadurch auch die nötige Kompetenz und Erfahrung, diese Pflege sachgemäß durchzuführen.

 
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