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24.08.2009

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Examinierte Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/innen oder Altenpfleger/-innen [mehr]


Wer trägt die Kosten?

Tritt ein Pflegefall auf, stellt sich schnell die Frage nach den Kosten. Viele schrecken vor dem Gedanken an einen Pflegedienst zurück, weil sie meinen, sich den nicht leisten zu können. Doch die  Leistungen des Pflegedienstes werden durch die Pflegekasse oder die Krankenkasse getragen. Voraussetzung ist allerdings die Einstufung in eine Pflegestufe. Die Geldzuwendung richtet sich nach Stufe und Grad der Pflegebedürftigkeit.

Je nach Art der Pflege bekommen Sie entweder von der Krankenkasse Geld oder von Ihrer Pflegeversicherung. Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Für diese Leistung erhalten Sie aus der Pflegekasse Geld. Dagegen ist Behandlungspflege eine Leistung, die durch einen Arzt verordnet werden muss und somit durch die Krankenkasse getragen wird.


Wir stehen Ihnen gerne zur Beratung zur Verfügung, wenn Sie nicht wissen, wo Sie bestimmte Leistungen beantragen müssen, um Geld zu bekommen. Siehe Unterstützung bei Antragstellung .

 
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