Unterstützung bei Antragstellung
Schon bei dem „Was krieg ich von wem und was muss ich dafür machen?“ stellen sich die ersten Fragen ein.
- Wie wird mir eine Pflegestufe zugewiesen?
Zu aller erst muss ein Antrag auf Eingruppierung in eine Pflegestufe bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse prüft die Pflegebedürftigkeit der zu pflegenden Person. Nach dem Prüfverfahren ermittelt der Medizinische Dienst die Pflegestufe. Danach gibt es Geld.
- Was kann ich tun, wenn der Medizinische Dienst meinen Antrag abgelehnt hat?
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Oft passiert es, dass der Medizinische Dienst einen Antrag ablehnt. Wir helfen Ihnen gern, beraten Sie und beantragen eine Überprüfung des Falls. Auf Wunsch nehmen wir an den Gesprächen mit dem Medizinischen Dienst teil und helfen dem Pflegebedürftigen, sich richtig zu artikulieren. Wir achten dabei auf die Kleinigkeiten, die im Gespräch schnell untergehen können.
- Welche mögliche Unterstützung gibt es außerdem?
Manches ist nicht durch den Pflegeantrag gedeckt, sondern muß zusätzlich beantragt werden. Tritt ein Pflegefall ein, kann man einen Antrag auf Freistellung von der Medikamentenzuzahlung stellen. Des weiteren ist es möglich Wohngeld zu beantragen. Auch eine Kostenübernahme durch das Sozialamt ist möglich.
- Was ist noch zu beachten, wenn ein Pflegefall eintritt?
Es kann wichtig sein, rechtzeitig eine Patientenverfügung zu erstellen. Wenn der Pflegebedürftige unter Umständen plötzlich nicht mehr in der Lage sein sollte, sich eigenständig zu artikulieren, ist es für die Angehörigen dann leichter, seine Wünsche in seinem Namen zu erfüllen. Auch hierzu beraten wir Sie jederzeit gerne.