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24.08.2009

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Die Begutachtung

 


Bei Kindern gilt ein gesundes, gleichaltriges Kind als Maßstab für die Ermittlung der Pflegestufe.

Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Die jeweiligen Pflegekassen lassen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung prüfen, in wieweit eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und in welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige eingeteilt wird. Die Begutachtung findet dabei in der eigenen Häuslichkeit des Antragstellers statt. Wird dies jedoch durch den Antragsteller verweigert, kann die Pflegekasse den Antrag ablehnen. In angemessenen Abständen kann die Begutachtung wiederholt werden.

Befindet sich der Antragsteller im Krankenhaus, ist die Begutachtung unverzüglich dort zu erfolgen, sollte absehbar sein, dass die Weiterversorgung und Betreuung weiterhin stationär erforderlich ist.
Der Medizinische Dienst sollte auch die behandelnden Ärzte des Antragstellers, vor allem aber den Hausarzt, bei der Begutachtung zu Rate ziehen.
Nach Abschluss der Prüfung empfiehlt der Medizinische Dienst der Pflegekasse die Art der Leistung zur medizinischen Rehabilitation, Art und Umfang der Pflegeleistungen, sowie einen individuellen Pflegeplan.

 
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